Ausbildungsklassen

Die Ausbildungsklassen

 
 

Welche Fahrerlaubnisse gibt es für Motorräder?
 

Klasse A1
Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Nennleistung. Für 16 und 17 jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, ab 18 Jahren ist die Geschwindigkeit unbegrenzt. Mindestalter 16 Jahre. Wer seinen PKW – Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat ist automatisch Inhaber dieser Führerscheinklasse.
 

Klasse A (beschränkt)
Krafträder mit nicht mehr als 25 kW (34PS). Das Verhältnis Leistung / Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 kW/kg betragen. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis automatisch. Mindestalter 18 Jahre.
 

Klasse A (direkt)
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter 25 Jahre. Wer die zwei Jahre mit leistungsbeschränkter Fahrerlaubnis umgehen will, braucht also nur bis zum 25sten Geburtstag warten und kann dann gleich in die große Klasse einsteigen. Andererseits hat derjenige, der mit 18 Jahren den eingeschränkten Führerschein erwirbt, schon mit 20 Jahren den unbeschränkten Schein, ohne eine weitere Prüfung abzulegen.
 
 

Welche Fahrzeuge darf man mit der Klasse B fahren?

  • Pkw und kleine Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Dahinter darf ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse mitgeführt werden
  • Bei Anhängern über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen
  • Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dann 3,5 t nicht übersteigen

Sollen Anhänger mitgeführt werden, die schwerer sind als es diese Bestimmungen zulassen, dann reicht der Führerschein Klasse B nicht aus. In diesem Fall ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE notwendig. Das ist häufig bei großen Wohnanhängern, Bootsanhängern oder Pferdeanhängern der Fall.
 

Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie dürfen aber schon ein halbes Jahr vorher Ihre Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstages ablegen.
 

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Sie dürfen aber schon ein halbes Jahr vorher Ihre Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen. Hier muss allerdings beachtet werden, dass bei Beantragung Personen benannt werden müssen, die Sie nach bestandener Prüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begleiten müssen. Die Begleitpersonen müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen. Des Weiteren müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter bei Beantragung sowie bei Anmeldung in der Fahrschule dabei sein. Die theoretische Prüfung dürfen Sie drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des 17. Geburtstages ablegen.
 
Vorraussetzungen an die Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen
  • maximal 3 Punkte im Zentralregister

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig!
 

Information zur Fahrerlaubnis der Klasse BE (PKW)
Immer dann, wenn die Grenzen der Klasse B durch die Gewichte des Anhängers, der Leermasse des Zugfahrzeuges oder des gesamten Zuges überschritten werden, benötigen Sie die Klasse BE. Im vorhergehenden Text zur Klasse B sind die gesetzlichen Bestimmungen genau erläutert.
 

Voraussetzung zum Erwerb
Das Mindestalter ist 18 Jahre. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B muss vorhanden sein, um die Prüfung BE ablegen zu dürfen.

Geschrieben am: 15. November 2011
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